möchten gern Ihren Nachlass regeln und schon jetzt dafür Sorgen, dass Ihr Vermögen bzw. Ihre Vermögenswerte oder Teile davon für Sie weiterleben.Sie können den Kindern in der Welt durch den 1% für Kinder
e. V. eine lebenslange Grundlage vermachen, damit diese ein würdiges, erfülltes und glückliches Leben führen können.
Mit Ihrer Hilfe tun Sie ein gutes Werk für die Kinder dieser
Welt, welches niemals sterben kann. Alles, was Sie für Kinder tun, wird ewig leben. Sie werden nicht vergessen werden.
Wenn Sie in Ihrem Testament den Verein 1% für Kinder
begünstigen möchten, so sprechen Sie bitte darüber mit Ihrem Rechtsanwalt. Er kennt sich bestens damit aus, er kann Ihnen helfen, es richtig zu machen.
Sie können sich auch an das Präsidium des 1% für Kinder
e.V. wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter.
In Ihrem Testament können Sie festlegen, ob Sie den Kindern weltweit oder in einem bestimmten Land helfen wollen.
Sie können es uns erlauben, Einrichtungen nach Ihrem
Namen zu benennen.
Ihr Leben war sinnvoll und es hat sich gelohnt, wenn es durch die Kinder weiterlebt.
Der 1% für Kinder e. V. ist als besonders förderungswürdige,
gemeinnützige Körperschaft anerkannt und eingetragen.
Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. So könnten Sie ungeschmälert und gezielt ein gutes Werk tun und in guter Erinnerung bleiben.