“Was man nicht liebt, kann man nicht machen.”
Johann Wolfgang von Goethe
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§ 2 der Satzung des 1% für Kinder e. V. Zweckbestimmung
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Bewahrung und Förderung von Kindern in aller Welt, damit sie bessere Chancen im Leben haben, mehr Freude haben und glücklicher sind.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch folgende Maßnahmen.
(a) Errichtung und Unterhalt von ethischen Kinderhäusern, in denen Kinder geschützt, fachgerecht betreut, versorgt und ausgebildet, ihre Talente erkannt und gefördert werden.
(b) Durchführung von Schulungen, Seminaren und Vorträgen zur Aus- und Fortbildung für Kinder, Eltern, Lehrer und Betreuer.
Der Verein ist humanitär, selbstlos tätig. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts – Steuerbegünstigte Zwecke - der Abgabenordnung.
Schicken Sie uns nun bitte eine E-Mail, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns einfach an. Wir schicken Ihnen gleich einen Mitgliedsantrag zu.
Mindestbeitrag: 10,00 EUR mtl. <> Schüler, Studenten, Arbeitslose 5,00 EUR mtl.
Unternehmen, Gesellschaft, Verein, Körperschaft 50,00 EUR mtl.
Spendenkonto:
1% für Kinder e. V.
IBAN: DE81 4306 0967 2003 6721 00
BIC: GENODEM1GLS
Eingetragen beim Amtsgericht Berlin - Charlottenburg Nr. 22393Nz
Als besonders förderungswürdige, gemeinnützige Körperschaft anerkannt und eingetragen
beim Finanzamt in Celle. Steuernummer 17/204/11910
Celle, Juli 2006
1% für Kinder
...das macht wirklich Sinn!
Weltweit!
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Danke.
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